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  • Barrierefreie Lokalisierung: Was globale Unternehmen wissen müssen

    22 minutes

    Barrierefreie Lokalisierung hilft Menschen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen, Inhalte zu nutzen. Sie vereint Übersetzung, klare Kommunikation und Barrierefreiheit in einem einzigen Arbeitsablauf.

    Für international tätige Unternehmen ist dies an jedem Kundenkontaktpunkt von Bedeutung. Eine übersetzte Bezahlvorgangsseite kann unklare Anweisungen enthalten. Ein Produktvideo kann Untertitel haben, die wichtige Geräusche auslassen. Ein barrierefreies Quelldokument kann während der Übersetzung seine Struktur verlieren.

    Der European Accessibility Act (EAA) verleiht dem Ganzen zusätzliche Dringlichkeit. Die Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025, wobei spezifische Übergangsregelungen bis 2030 gelten. Diese Regelungen räumen jedoch nicht jedem Unternehmen zusätzliche Zeit zur Einhaltung ein.

    Dieser Artikel erklärt, wo Sprache und Barrierefreiheit aufeinandertreffen, warum das Thema gerade jetzt wichtig ist und wie man Barrierefreiheit in mehrsprachige Inhalte integrieren kann.

    Was ist barrierefreie Lokalisierung?

    Barrierefreie Lokalisierung passt Inhalte an eine Zielsprache und einen Zielmarkt an und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.

    Sie verbindet sprachliche Entscheidungen mit praktischen Kontrollen. Können Benutzer die Anweisungen verstehen? Vermitteln die übersetzten Bildbeschreibungen die richtigen Informationen? Können Zuschauer dem lokalisierten Video folgen, ohne den Ton zu hören?

    Die Arbeit kann Folgendes umfassen:

    • Klare Formulierung und einheitliche Terminologie.
    • Lokalisierte Textalternativen für aussagekräftige Bilder.
    • Barrierefreie Bildunterschriften und Transkripte.
    • Dokumentstruktur, die die Übersetzung überdauert.
    • Sprachspezifische Prüfungen in der fertigen Benutzeroberfläche.

    Übersetzungsqualität und Zugänglichkeit müssen gemeinsam bewertet werden. Ein Satz kann korrekt, aber dennoch schwer verständlich sein. Genauso kann eine gut geschriebene Übersetzung unbrauchbar werden, wenn eine Schaltfläche die letzten Wörter abschneidet.

    Barrierefreie Lokalisierung erfordert daher die Zusammenarbeit von Sprachexperten, Inhabern von Inhalten, Designern, Entwicklern und Spezialisten für Barrierefreiheit.

    Warum barrierefreie Lokalisierung jetzt wichtig ist

    Der European Accessibility Act findet bereits Anwendung

    Die Übersicht der Europäischen Kommission über den EAA nennt Bereiche wie E-Commerce, Privatkundenbankwesen, E-Books, elektronische Kommunikation und bestimmte Personenbeförderungsdienste. Ausgewählte Verbrauchergeräte und Endgeräte sind ebenfalls enthalten.

    Die Gesetzgebung gilt für Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Europas, wenn sie in der EU unter diese Regelung fallende Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Sie deckt nicht automatisch jede Unternehmenswebsite oder jeden B2B-Dienst ab.

    Was der Übergang bis 2030 tatsächlich bedeutet

    Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2019/882 enthält spezifische Regelungen:

    • Bestehende Produkte, die zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden: Anbieter können qualifizierte Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden, während einer Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 weiterhin verwenden.
    • Bestehende Dienstleistungsverträge: Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, können bis zu ihrem Ablauf unverändert fortgeführt werden, maximal jedoch fünf Jahre ab diesem Datum.
    • Selbstbedienungsterminals: Die Mitgliedstaaten können zulassen, dass qualifizierte Terminals bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme, weiter genutzt werden.

    Es handelt sich hierbei um begrenzte Regelungen, nicht um eine allgemeine Frist zur Einhaltung der Vorschriften im Jahr 2030. Auch die nationalen Durchführungsbestimmungen müssen geprüft werden.

    Für Content-Teams ist der praktische Grund, jetzt zu handeln, ganz einfach. Plattformwechsel, Vertragsüberprüfungen und Inhaltsmigrationen bieten Möglichkeiten, die Barrierefreiheit zu verbessern. Die Berücksichtigung mehrsprachiger Anforderungen bereits in der Planungsphase kann dazu beitragen, wiederholte Korrekturen in verschiedenen Märkten zu vermeiden.

    Wo Barrierefreiheit Übersetzung und Inhalte beeinflusst

    Klare Sprache und einheitliche Terminologie

    Der EAA verbindet Barrierefreiheit mit verständlicher Information. Außerdem legt er eine spezifische Obergrenze für die sprachliche Komplexität auf B2-Niveau für Informationen im Bereich Verbraucherbankdienstleistungen fest. Diese Obergrenze ist keine universelle Anforderung für jeden Sektor.

    Für Übersetzungsteams ist die Qualität des Ausgangstextes daher von entscheidender Bedeutung. Lange Sätze, unerklärte Akronyme und uneinheitliche Bezeichnungen können sich in jede Sprache einschleichen.

    Ein praktischer Ansatz ist:

    • Jeder Anweisung ist eine klare Handlung zugeordnet.
    • Unbekannte Begriffe werden erklärt, wenn sie zum ersten Mal auftreten.
    • Für dieselbe Funktion wird derselbe Name verwendet.
    • Die Verständlichkeit wird in jeder Zielsprache geprüft.

    Es sollte außerdem zwischen einfacher Sprache und leicht verständlicher Sprache unterschieden werden. Leicht verständliche Sprache ist ein spezieller Adaptionsansatz. Eine allgemein verständliche Übersetzung sollte nicht automatisch als Version mit leicht verständlicher Sprache bezeichnet werden.

    Websites, Apps und Customer Journeys

    Das World Wide Web Consortium (W3C), das internationale Webstandards entwickelt, empfiehlt aussagekräftige Überschriften, beschreibende Links, klare Anweisungen und Alternativtexte für Bilder in seinem Leitfaden zum barrierefreien Schreiben im Web. Diese Elemente sollten zusammen mit dem Hauptinhalt der Seite in den Lokalisierungsprozess einbezogen werden.

    Betrachten wir einen Online-Händler, der in drei Märkten startet. Die Produktbeschreibungen sind übersetzt, die Fehlermeldungen beim Bezahlvorgang bleiben jedoch auf Englisch. Einige Bildbeschreibungen fehlen ebenfalls.

    Der Hauptinhalt ist lokalisiert. Die Customer Journey birgt nach wie vor Hürden.

    Ein hilfreiches Lokalisierungsbriefing für eine Website sollte daher Formularbeschriftungen, Fehlermeldungen, Bestätigungsbildschirme, Hilfetexte und relevante Texte zur Barrierefreiheit enthalten.

    Video, Audio und Dolmetschen

    Übersetzte Untertitel und barrierefreie Bildunterschriften erfüllen unterschiedliche Bedürfnisse. Bildunterschriften können neben der gesprochenen Sprache auch die Sprecheridentifizierung und bedeutungstragende Geräusche enthalten. Die Audiobeschreibung vermittelt visuelle Informationen, auf die die Nutzer sonst keinen Zugriff hätten.

    Die W3C- Leitlinien für barrierefreie Medien erläutern diese Komponenten und empfehlen, sie von Anfang an in die Planung einzubeziehen.

    Bei mehrsprachigen Projekten sollten Teams entscheiden, welche Assets übersetzt, angepasst, aufgezeichnet und synchronisiert werden müssen. Dies sollte Teil des Multimedia-Lokalisierungsbriefings sein.

    Gebärdensprachdolmetschen kann für die Zielgruppe auch relevant sein. Gebärdensprachen unterscheiden sich von Land zu Land und von Gemeinschaft zu Gemeinschaft. Sie sollten nicht als eine einheitliche globale Lösung betrachtet werden.

    Der EAA befasst sich mit der Übertragung von Barrierefreiheitsfunktionen in audiovisuellen Zugangsdiensten. Er verlangt nicht, dass jedes Geschäftsvideo alle Barrierefreiheitsfunktionen enthält, und schafft auch keine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung von Dolmetschern für gesprochene Sprachen.

    Dokumente und digitale Publikationen

    Die Barrierefreiheit hängt auch davon ab, wie Inhalte organisiert sind. Die W3C–Leitlinien zur Inhaltsstruktur erläutern, warum eine sinnvolle Struktur unterstützende Technologien unterstützt.

    Bei übersetzten Dokumenten sollten Teams Überschriften, Listen, Tabellen und die Lesereihenfolge in der endgültigen Datei überprüfen. Eine isolierte Überprüfung der Übersetzung deckt keine Probleme auf, die beim Layout oder Export entstanden sind.

    Wie man Barrierefreiheit in die Lokalisierung integriert

    1. Festlegung des Geltungsbereichs vor der Übersetzung

    Identifizieren Sie die beteiligten Märkte, Zielgruppen, Formate und Customer Journeys. Bitten Sie das Rechts- oder Compliance-Team, die geltenden Verpflichtungen zu ermitteln.

    Wandeln Sie diese Anforderungen anschließend in ein Briefing um, das von den Sprach- und Produktionsteams verwendet werden kann. Trennen Sie rechtliche Anforderungen von zusätzlichen Nutzbarkeitszielen.

    2. Vorbereitung des Quellinhalts

    Klären Sie unklare Formulierungen, bevor sie sich in anderen Sprachen verbreiten. Vereinbaren Sie eine einheitliche Terminologie und die Bereitstellung von Kontext für kurze Schnittstellenzeichenfolgen.

    Beispielsweise bedarf der Begriff „Weiter“ möglicherweise einer Erläuterung. Setzt der Nutzer den Einkauf fort, geht er zur Zahlung über oder stellt er eine Anfrage? Übersetzer benötigen diesen Kontext, um eine sinnvolle Formulierung zu wählen.

    3. Hinzufügen unterstützender Inhalte

    Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme der Materialien, die Benutzer zur Erledigung einer Aufgabe benötigen.

    Dies kann Bildbeschreibungen, Bildunterschriften, herunterladbare Anleitungen, Hilfeartikel und automatisierte Nachrichten umfassen. Weisen Sie jedem Asset einen Verantwortlichen zu, damit es nicht zwischen den Teams verloren geht.

    4. Überprüfung des abgeschlossenen Erlebnisses

    Kombinieren Sie die sprachliche Überprüfung mit technischen Tests der Barrierefreiheit. Prüfen Sie Inhalte in ihrem tatsächlichen Umfeld, einschließlich Dokumenten, Benutzeroberflächen und Mediaplayern.

    Wo immer möglich, sollten auch Nutzer mit Behinderungen einbezogen werden. Ihr Feedback kann Probleme aufdecken, die bei separaten Text- und technischen Überprüfungen übersehen werden.

    5. Beibehaltung der Barrierefreiheit während Aktualisierungen

    Neue Funktionen und Produktaktualisierungen bringen neue Inhalte mit sich. Fügen Sie dem regulären Lokalisierungsprozess Barrierefreiheitsprüfungen hinzu.

    Sie sollten dafür sorgen, dass genehmigte Terminologie, Schreibrichtlinien und Überprüfungsentscheidungen allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Dies hilft Teams dabei, die gewonnenen Erkenntnisse auch bei wachsendem Inhalt konsequent anzuwenden.

    Barrierefreie Lokalisierung als Teil Ihrer globalen Content-Strategie

    Barrierefreie Lokalisierung bietet internationalen Teams eine praktische Möglichkeit, Sprache und Nutzbarkeit gemeinsam anzugehen. Sie kann Kunden dabei helfen, Informationen zu verstehen, Anweisungen zu befolgen und Aufgaben in verschiedenen Märkten zu erledigen.

    Seprotec unterstützt globale Organisationen mit professionellen Übersetzungsdienstleistungen und Lokalisierung. Als Partner für Sprachintelligenz kann Seprotec die sprachliche Arbeit im Rahmen eines umfassenderen Barrierefreiheitsprozesses koordinieren.

    Planen Sie die Einführung einer mehrsprachigen Website oder eine Inhaltsaktualisierung? Nutzen Sie die Lokalisierungsdienste von Seprotec, um Ihre Sprachen, Formate und Inhaltsprioritäten zu besprechen.

    Fragen und Antworten zur barrierefreien Lokalisierung

    Gilt der European Accessibility Act auch außerhalb der EU?

    Ja. Er gilt für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie unter diese Bestimmungen fallende Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten. Der Sitz eines Unternehmens ist nicht ausschlaggebend für die Befreiung.

    Können Unternehmen bis 2030 warten?

    Es gilt keine allgemeine Verlängerung. Der Hauptantragstermin war der 28. Juni 2025. Spezifische Übergangsregelungen betreffen die Qualifizierung bestehender Produkte, Verträge und Terminals.

    Gilt der EAA auch für Websites und Inhalte, die vor Juni 2025 veröffentlicht wurden?

    Eine ältere Website ist nicht automatisch ausgenommen. Sofern das Unternehmen weiterhin einen unter den EAA fallenden Dienst erbringt, wie beispielsweise E-Commerce, gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit, vorbehaltlich entsprechender Ausnahmen und Übergangsregeln.

    Artikel 2, Absatz 4 der Richtlinie schließt jedoch bestimmte Inhalte aus, darunter:

    • Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Video- und Audioaufnahmen.
    • Office-Dateiformate wie PDFs, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden.
    • Websites und Apps, die als Archive gelten, weil sie ausschließlich Inhalte enthalten, die nach diesem Datum weder aktualisiert noch bearbeitet werden.

    Der entscheidende Unterschied besteht zwischen einem aktiven Dienst und explizit ausgeschlossenen Inhalten. Das Datum des Websitestarts allein bestimmt nicht die Verpflichtungen einer Website. Prüfen Sie die jeweils geltenden nationalen Durchführungsbestimmungen, bevor Sie sich auf eine Ausnahme berufen.

    Gewährleistet barrierefreie Lokalisierung die Einhaltung der Vorschriften?

    Nein. Sie unterstützt die sprachlichen und inhaltlichen Aspekte der Barrierefreiheit. Die Einhaltung der Vorschriften hängt auch von der technischen Umsetzung, dem jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung sowie den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab.

    Reichen übersetzte Untertitel aus?

    Nicht immer. Je nach Inhalt und Zielgruppe können barrierefreie Medien auch aussagekräftige Toninformationen, Audiobeschreibungen, Transkripte oder Gebärdensprache benötigen.

    Wo sollte ein globales Unternehmen beginnen?

    Wählen Sie einen wichtigen Schritt im Kundenprozess, z. B. die Registrierung oder den Bezahlvorgang. Prüfen Sie die Inhalte in verschiedenen Sprachen. Nutzen Sie die Ergebnisse, um Verantwortlichkeiten zu definieren und das nächste Lokalisierungsbriefing zu verbessern.

    Transparenzhinweis
    Zur Erstellung der Inhalte dieses Blogartikels wurden KI-Tools zur Unterstützung herangezogen.
    Alle Inhalte werden vom Seprotec-Team manuell geprüft, angepasst, verifiziert und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei Seprotec.

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